JUST-IN-TIME
„Responding to change“ war eine der Maximen, die 17 männliche Softwareentwickler 2001 in einem Skiressort in Utah festhielten. Als Teil des „Agile Manifesto“. Agilität. Ein Begriff, der in der Softwarebranche aufkam und sich dann verbreitete. Erst in Managementhandbüchern, Unternehmensberatungen und Start Ups. Dann in Kirchen, öffentlichen Einrichtungen und NGOs. Als Gegenentwurf zum vermeintlich starren Wasserfallmodell. Ein Modell, das es nie gegeben hat. Ein Strohmann, entwickelt, um die eigenen Ideen zu vermarkten. Agilität. Mittlerweile ein Synonym für Beweglichkeit: die Beweglichkeit von Zeit. Vor allem aber Beweglichkeit von Körpern in Zeit. Arbeitende Körper. Bunte Klebezettel in Büros. Ein Bild, das sich durch Stockbilder von Agilität zieht. Die Serie Silicon Valley machte sich 2014 über die agilen Effizienzversprechen in der Techbranche lustig. Eine Serie voll von Klebezetteln an Bürowänden. 2026. 12 Jahre nach den agilen Utopien im Silicon Valley und der Faschisierung der USA verbünden sich Techarbeiter*innen im Rahmen von Kampagnen, wie „ICE OUT“. Es entsteht Protest gegen die Beteiligung von Big Tech Unternehmen an Kriegen, ICE‑Operationen und Deportationen. Tech Workers Coalition. Arbeiter*innen hinter Big Tech organisieren sich. Nicht nur im Silicon Valley. Auch dort, wo Techarbeit ausgelagert wurde. An Subunternehmen. Zettel. Toyota Motomachi Fabrik. Japan. 1950er. Keine bunten Klebezettel. Weiße Karteikarten. Die Versprechen waren dieselben. Karten, die die Bewegung von Produktionsschritten, Material- und Arbeit kontrollieren sollten. Und gegen Veränderungen in der Nachfrage absichern. Change. Damit alles zur richtigen Zeit am richtigen Ort war. Just-in-Time. Arbeitszeit wurde zwischen „wasted time“ und „labor time“ abgewertet. Erst in Fabriken, dann in Lieferketten. Keine Zeitoptimierung und Ressourceneinsparung. Auslagerung und Verschiebung. Statt einem reibungslosen Warenfluss – Staus, Müll und Subunternehmen. Nach und nach entstanden Geflechte aus Subunternehmen in Japan und Südostasien. Müll stapelte sich außerhalb der Fabriken. Arbeitskämpfe gegen die Auslagerung entstanden. Gleichzeitig breiteten sich die Versprechen und Klebezettel der Just-in-Time Arbeit aus. Vermittelt durch Outsourcingfirmen. Zwischen Apps und Plattformen geht die Auslagerung weiter. Kontrolle arbeitender Körper. Kontrolle von Daten. Daten, hinter denen sich Strukturen der Ausbeutung verbergen. Feudale Hierarchien zwischen Techunternehmen, Subunternehmen und Arbeiter*innen. Während sich in der Lieferarbeit Strukturen der Mitbestimmung gebildet haben, brechen die Beschäftigungsformen auf. 2025 kündigte das Lieferunternehmen Lieferando an, in Deutschland rund 2.000 Fahrer*innen zu entlassen. Etwa 20 % der gesamten Flotte. Weitere sollen folgen. Statt eigene Lieferarbeiter*innen zu beschäftigen, wird die Auslieferung auf der „letzten Meile“ verstärkt an Subunternehmen ausgelagert. Lieferarbeit verschwindet dadurch nicht. Sie wird ausgelagert – in ein Geflecht aus Logistikfirmen, Subunternehmen und teilweise selbstständigen Fahrer*innen. Keine sichere Beschäftigung. Keine Tarifregelung. Prekarisierung. Prekarisierung von meist migrantischen Arbeiter*innen. Organisiert durch illegale Subunternehmen. Just-in-Time. Dort, wo sich Betriebsrät*innen und Tarifkampagnen, wie „Liefern am Limit“ für bessere Arbeitsbedingungen und Tarife der Lieferarbeit eingesetzt haben, werden feste Arbeitsstrukturen zunehmend aufgelöst. Remote. Ein scheinbar technisches Wort für Auslagerung. Und Auflösung von Arbeitsbedingungen. Häufig im Kontext von Diskussionen über die Zukunft der Arbeit diskutiert. Zukunft der Arbeit. Seit den 1970ern Teil einer eigenen Branche von Berater*innen, die versprechen, die Zukunft der Arbeit vorherzusagen und häufig falsch liegen. Meist ist dabei gar nicht die Rede von Arbeit, sondern von Technologien. Technologien, die laut diesen Prognosen schon mehrfach menschliche Arbeit ersetzt haben sollen. Remote Cities. Städte ohne Strukturen der Mitbestimmung. Bundesarbeitsgericht Erfurt 2026. Um Mitbestimmung einzufordern, zog der noch bestehende Lieferando Gesamtbetriebsrat vor Gericht. Gegen den Lieferdienst. Die Forderung. Arbeit, die in Städten stattfinde, müsse auch arbeitsrechtlich so behandelt werden. Nicht remote oder als App. Sondern unterteilt in Standorte, um lokale Mitbestimmung zu ermöglichen. Der Gerichtssaal des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt war voll. Mehr als hundert Menschen saßen im Raum: Betriebsrät*innen aus Braunschweig, Hannover und Bremen, Mitglieder des Gesamtbetriebsrats von Lieferando, Jurastudierende, Journalist*innen und Firmenvetreter*innen. Am 28. Januar 2026 verhandelte der zuständige Senat über Beschwerden von Lieferando Betriebsräten aus drei deutschen Städten. In den Vorinstanzen waren sie bereits gescheitert. Im Zentrum stand eine scheinbar technische Frage: Wie kann lokale Mitbestimmung da möglich werden, wo die Organisation der Arbeit durch eine App gesteuert wird? Das Bundesarbeitsgericht weist die Beschwerden der Betriebsrät*innen ab und erkennt die Städte nicht als betriebsratsfähige Einheiten an. Zur Begründung wird auf bestehende Strukturen verwiesen, Nähe zu Beschäftigten spielt keine Rolle. Damit folgt das Gericht nicht der Argumentation der Arbeitnehmer*innenseite, die die lokale Organisation der Arbeit in den Städten betont hatte. Sie reproduziert die Rede von der Arbeit in der Ferne durch Lieferando. Der App Arbeit. Zentrale Fragen zur Definition des „Betriebs“ in digital organisierten Arbeitsformen bleiben offen. Lieferando positioniert sich als App. Nicht als Arbeitgeber*in. Gleichzeitig entstehen lokale Streiks in Städten, die für Arbeiter*innenrechte inmitten der Auslagerung an Subunternehmen kämpfen. Die Zukunft der Arbeit ist Arbeit. Weiterführende Links zum Text: https://techworkerscoalition.org https://iceout.tech https://www.freitag.de/autoren/nina-scholz/bundesarbeitsgericht-urteil-erschwert-arbeitsbedingungen-fuer-lieferando-rider https://kliemt.blog/2024/08/22/lieferdienste-fehlentscheidung-des-arbg-aachen-zum-betriebsbegriff-grassiert-bundesweit/ https://www.bundesarbeitsgericht.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit/geschaeftsverteilung/?highlight=Sebastian+Roloff